Satzung des Vereins
PRO Dahlhausen e.V. |
Stand Mai 2005
(Nr. 14
VR 2858)
§
1 Name und Sitz
-
Der Verein führt den Namen „PRO Dahlhausen e.V.“
und hat seinen Sitz in Bochum.
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Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
-
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§
2 Zweck
-
Die Aufgabe des Vereins ist es, in Zusammenarbeit mit den
Stadtteilbewohnern aus allen Kulturkreisen, mit Vereinen, Behörden und
anderen Körperschaften die wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Weiterentwicklung in Dahlhausen zu fördern.
-
Aufgabenschwerpunkte
a)
wirtschaftlich
-
Einwirkung auf
die Verbesserung der Einkaufssituation
-
Einflussnahme
auf die Ansiedlung weiterer attraktiver Geschäfte
-
Steigerung der
Anziehungskraft von Dahlhausen über den Ortsteil hinaus
b)
sozial
- Vertretung
allgemeiner Interessen von Bewohnern und Geschäftsleuten gegenüber
Politik, Verwaltung, Medien und anderen Körperschaften
-
Förderung der
Zusammenarbeit ortsansässiger Vereine und Initiativen
-
Förderung
ökologisch sinnvoller Projekte
-
Einflussnahme
auf strukturbildende städtebauliche Maßnahmen
c)
kulturell
-
Förderung des
Zusammenlebens der Bewohner Dahlhausens aller Kulturkreise
-
Hinwirkung auf
die Schaffung eines ökonomisch und kulturell
attraktiven Ortskerns
-
Erhaltung und
Schaffung bleibender baulicher und kultureller Werte
-
Steigerung der
Anziehungskraft Dahlhausens als Kultur- und Freizeitgebiet
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Der Verein hat keine parteipolitische
oder auf wirtschaftlichen Gewinn gerichtete Ziele.
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Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke
verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der Körperschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
§
3 Mitgliedschaft
-
Mitglied des Vereins kann jede juristische oder natürliche Person
werden.
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Über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern entscheidet
der Vorstand. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung der
Mitgliederversammlung zulässig, die endgültig entscheidet.
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Die Mitgliedschaft endet (mit Wirkung zum Ende des Geschäftsjahres)
durch Austrittserklärung an den Vorstand, durch Tod oder Ausschluss wegen
Verstoßes gegen die Satzung des Vereins.
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Es werden jährlich Mitgliedsbeiträge erhoben, die von der
Mitgliederversammlung festgesetzt werden.
§
4 Organe des Vereins
Organe
des Vereins sind:
-
die
Mitgliederversammlung
-
der Vorstand
§
5 Die Mitgliederversammlung
-
Die Mitgliederversammlung
findet mindestens jährlich statt.
-
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand durch Beifügung der
Tagesordnung mindestens 4 Wochen schriftlich einberufen.
-
Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.
Satzungsänderungen bedürfen der ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Zur
Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder
erforderlich.
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Über sämtliche Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein
Protokoll zu fertigen, das von zwei Mitgliedern des Vorstands zu
unterzeichnen ist.
§
6 Der Vorstand
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Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern. Er wird von der
Mitgliederversammlung für ein Geschäftsjahr gewählt. (Ergänzender
Beschluss mit ¾ Mehrheit vom 25.06.2001:).
Der jeweilige Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt wird.
Der Vorstand besteht aus dem engeren Vorstand (1.Vorsitzende,
2.Vorsitzende,
Geschäftsführer, Schatzmeister) und dem erweiterten Vorstand (= 3 weitere
Mitglieder:
den jeweiligen Sprechern für Wirtschaft, Soziales und Kultur)
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Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
Der Vorsitzende und ein weiteres Mitglied des engeren Vorstandsvertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
§
7 Auflösung des Vereins
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Die Auflösung des Vereins muss durch Beschluss einer zu diesem
Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen.
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Zu diesem Beschluss ist die Mehrheit von 4/5 aller anwesenden
Mitglieder erforderlich.
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Bei Auflösung des Vereins fällt das nach Liquidation verbleibende
Vermögen des Vereins an einen gemeinnützigen Verein in Dahlhausen, der es
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Nähere Bestimmungen trifft die Mitgliederversammlung, die die Auflösung
beschließt.
§
8 Inkrafttreten
Diese
Satzung wurde von den Mitgliederversammlung des Vereins
„PRO Dahlhausen e.V.“ am 13.02.95 beschlossen. (Ergänzung unter § 6,
Abs.1,S.3)
Sie tritt am Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
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